Tipps zum Thema Arbeitsrecht
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Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Kein Anspruch auf Wiedereinstellung nach lange ruhendem Arbeitsverhältnis
Nach einem 17 Jahre ruhenden Arbeitsverhältnis hat man keinen Anspruch mehr auf Wiederaufnahme der Tätigkeit. Wer sich über einen langen Zeitraum nicht meldet, verwirkt seinen Rückkehranspruch, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Hinweis auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Minden vom 11. September 2007 (AZ: 1 Ca 793/07) mit. Artikel lesen
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Arbeitgeber kann Mitarbeiter auch gegen ihren Willen in eine andere Filiale versetzen
Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, Mitarbeiter in eine andere Filiale zu versetzen, sofern es keine anderweitigen vertraglichen Regelungen gibt. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Bezug auf ein Urteil des Kölner Arbeitsgerichts vom 23. Januar 2007 (AZ: 14 Ca 6907/06). Artikel lesen
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Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen
Einigen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, darf sich eine erneute Abmahnung nicht auf vorherige beziehen. Eine solche Abmahnung ist rechtswidrig und zu löschen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitgerichts Siegburg vom 1. August 2007 (AZ: 6 Ca 1037/07), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. Artikel lesen
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Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung eines Dienst-Handys
Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienst-Handy wiederholt und im großen Umfang für private Telefonate, so kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Kassel vom 14. Juni 2006 (AZ: 5 Ca 349/05) informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
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Geringere Betriebsrente wegen Teilzeitarbeit
Wer in den letzten Jahren vor seiner Verrentung weniger arbeitet, muss damit rechnen, dass eine möglicherweise vereinbarte Betriebsrente geringer ausfällt als bei Vollzeitbeschäftigung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. September 2005 hin (AZ: 4 Sa 444/05), in dem deutlich wird, dass dies auch für Altersteilzeit gelten kann. Artikel lesen
