Tipps zum Thema Arbeitsrecht
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Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter angemessen und legitim
Die höhere Bezahlung älterer Arbeitnehmer stellt keine Altersdiskriminierung der jüngeren Kollegen dar. Mit dieser Regelung werden die höhere Lebens- und Berufserfahrung der älteren Mitarbeiter und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen finanziell abgegolten. Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Marburg am 26. September 2008 (AZ: 2 Ca 183/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Artikel lesen
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Entschädigung wegen Alterdiskriminierung nur bei ernsthafter Bewerbung
Wird bei einer Stellenausschreibung ohne sachlichen Grund eine Altersbeschränkung angegeben, kann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) gefordert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bewerbung ernsthaft und nicht rechtsmissbräuchlich war. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 26. Juni 2008 (AZ – 15 Sa 63/08) weist die Arbeitgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Artikel lesen
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Risiko des witterungsbedingten Arbeitsausfalls
Ein Arbeitnehmer kann seine Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit witterungsbedingt ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, entschied das Bundesarbeitsgericht am 9. Juli 2008 (AZ – 5 AZR 810/07). Er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder wegen des Arbeitsausfalls an Unkosten einspart, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Ein Arbeitgeber darf einem älteren Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht deshalb verweigern, weil bei ihm das Risiko krankheitsbedingt erwerbsunfähig zu werden, größer ist als bei einem jungen. Auch die Möglichkeit, dass bei einem älteren Arbeitnehmer theoretisch eine sehr kurze Beschäftigungsdauer einer sehr langen und daher teuren Übergangsversorgung gegenüber stehen könnte, ist keine Rechtfertigung. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts vom 29. Mai 2007 (Az – 11 Ca 8952/06). Artikel lesen
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Kündigung eines Busfahrers
Wird die in einem öffentlichen Personennahverkehrs–unternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ durch den Betriebsleiter entzogen, rechtfertigt dies keine Kündigung – weder eine fristlose noch eine ordentliche. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05. Juni 2008 (AZ – 2 AZR 984/06) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht. Artikel lesen
