Tipps zum Thema Arbeitsrecht
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Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Befristeter Arbeitsvertrag: Alle Befristungsgründe müssen gerechtfertigt sein
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist insgesamt unwirksam, wenn nur ein Teil der Befristung gerechtfertigt ist. Über diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) vom 16. Oktober 2008 (AZ: 17 Sa 671/08) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Rauchen als Kündigungsgrund
Köln/Berlin (DAV). Ein Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Unternehmen kann nach einer Abmahnung eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln am 1. August 2008 (AZ: 4 Sa 590/08), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Hoher Frauenanteil im Unternehmen muss sich nicht in der Führungsebene widerspiegeln
Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in einem Unternehmen hat keine Aussagekraft für die Geschlechterverteilung in Führungspositionen. Eine solche Zahl sage nichts aus über die Qualifikation und die Anzahl der Bewerbungen für entsprechende Leitungsfunktionen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 12. Februar 2009 (AZ: 2 Sa 2070/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Artikel lesen
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Sonn- und Feiertagszuschlag auch im Krankheitsfall
Die Pflicht, einen kranken Arbeitnehmer weiter zu bezahlen, umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass er diese Zuschläge in solchen Fällen üblicherweise nicht bezahlt. Von diesem Grundsatz kann nur mit Hilfe einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien abgewichen werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2007 (AZ: 6 Sa 175/07), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
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Kein „beredtes Schweigen“ im Arbeitszeugnis
Wird im Arbeitszeugnis auf die Nennung bestimmter branchenüblicher Leistungen und Eigenschaften verzichtet, ist das ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer hier nur Unterdurchschnittliches geleistet hat. Dieses „beredte Schweigen“ widerspricht jedoch den Grundsätzen von Zeugniswahrheit und -klarheit. Der Arbeitnehmer kann eine Ergänzung verlangen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 12. August 2008 (AZ: 9 AZR 632/07), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Artikel lesen
