Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Hoher Frauenanteil im Unternehmen muss sich nicht in der Führungsebene widerspiegeln
Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in einem Unternehmen hat keine Aussagekraft für die Geschlechterverteilung in Führungspositionen. Eine solche Zahl sage nichts aus über die Qualifikation und die Anzahl der Bewerbungen für entsprechende Leitungsfunktionen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 12. Februar 2009 (AZ: 2 Sa 2070/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Artikel lesen
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Sonn- und Feiertagszuschlag auch im Krankheitsfall
Die Pflicht, einen kranken Arbeitnehmer weiter zu bezahlen, umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass er diese Zuschläge in solchen Fällen üblicherweise nicht bezahlt. Von diesem Grundsatz kann nur mit Hilfe einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien abgewichen werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2007 (AZ: 6 Sa 175/07), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
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Kein „beredtes Schweigen“ im Arbeitszeugnis
Wird im Arbeitszeugnis auf die Nennung bestimmter branchenüblicher Leistungen und Eigenschaften verzichtet, ist das ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer hier nur Unterdurchschnittliches geleistet hat. Dieses „beredte Schweigen“ widerspricht jedoch den Grundsätzen von Zeugniswahrheit und -klarheit. Der Arbeitnehmer kann eine Ergänzung verlangen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 12. August 2008 (AZ: 9 AZR 632/07), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Artikel lesen
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Betriebsratsschulung im Arbeitsrecht: Arbeitgeber trägt die Kosten
Die Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gehören zum Grundwissen für Betriebsräte. Die Kosten für eine entsprechende Schulung des Betriebsrates muss der Arbeitgeber daher tragen. Über diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Januar 2008 (AZ: 14 Ta BV 44/07) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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„Dicke Eier an Ostern“ – Kündigung nicht zwingend bei verbaler sexueller Belästigung
Rein verbale sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz rechtfertigen nicht unbedingt eine Kündigung. Sie ist insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn der Angestellte jahrelang unbeanstandet gearbeitet hat. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist in solchen Fällen auch eine Abmahnung denkbar. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Gerichts vom 2. September 2008 (AZ: 7 Ca 1837/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
