Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Rechtsschutz auch für angekündigte Kündigung
Seit langem gibt es Streit darüber, ob eine Rechtsschutzversicherung bereits dann für die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit aufkommen muss, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses lediglich angekündigt, aber noch nicht ausgesprochen ist. Bisher haben sich Rechtsschutzversicherer oft darauf berufen, in dieser Situation sei noch kein so genannter Versicherungsfall gegeben, habe also noch kein Vertragspartner gegen seine Pflichten verstoßen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins weist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 19. November 2008 hin, mit dem der Streit nun abschließend entschieden sein dürfte (BGH AZ: IV ZR 305/07). Artikel lesen
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Behindertenvertretung: Kein automatisches Mitspracherecht bei Besetzung von Vorgesetztenposten
Wird in einem Unternehmen eine Stelle mit Personalleitungsfunktion besetzt, hat die Behinderten-Vertretung des Unternehmens kein Mitspracherecht, nur weil auch schwerbehinderte Mitarbeiter dieser Stelle nachgeordnet sind. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. April 2009 (AZ: 8TaBV 113/08). Artikel lesen
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Nutzung einer fremden Zutrittskarte für die Kantine – keine Kündigung
Wer die Zutrittskarte seines erkrankten Lebensgefährten, der gleichzeitig Kollege ist, nutzt, um vom bezuschussten Kantinenessen zu profitieren, kann deshalb nicht gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 2008 (AZ: 8 Sa 548/08), wie die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Artikel lesen
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Praktikum ohne überwiegenden Ausbildungsanteil ist kein Praktikum
Bei einem Praktikum steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Überwiegt in einem als Praktikum bezeichneten Vertragsverhältnis die reine Arbeitsleistung, so ist der Betroffene ein normaler Arbeitnehmer, kein Praktikant, und auch als solcher zu vergüten. Über dieses Urteil des Arbeitgerichts Kiel vom 19. November 2008 (AZ: 4 Ca 1187d/08) informieren die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Keine höhere Betriebsrente wegen früheren Dienstwagens
Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung sind nur Geldleistungen zu berücksichtigen. Reine „geldwerte Vorteile“, wie etwa ein Dienstwagen, zählen nicht dazu. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 12. November 2008 (AZ: 8 Sa 188/08) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
