Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Ein-Euro-Jobs sind keine Arbeitsverhältnisse
Rechtsstreitigkeiten wegen Ein-Euro-Jobs gehören vor das Sozialgericht, nicht vor das Arbeitsgericht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2006 (AZ: 5 AZB 36/06) hin, der die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt und ausgeführt hat, Ein-Euro-Jobs seien dem öffentlichen Recht, nicht aber dem Privatrecht zuzuordnen. Es handele sich nicht um Arbeitsverhältnisse. Artikel lesen
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Kündigung eines Arbeitnehmers während der Probezeit ohne Begründung möglich
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer während der Probezeit auch ohne Begründung kündigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 29. Juni 2006 deutlich gemacht (Az: 6 Sa 206/06), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert. Artikel lesen
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Gezieltes und wiederholtes Berühren einer Mitarbeiterin kann sexuelle Belästigung sein
Nicht nur das körperliche Berühren der Brust einer Mitarbeiterin kann eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sein. Auch wer die allgemein übliche minimale körperliche Distanz regelmäßig nicht wahrt, sondern die Mitarbeiterin gezielt unnötig und wiederholt anfasst oder berührt, kann bereits eine sexuelle Belästigung begehen. Artikel lesen
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Formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage unwirksam
Wenn ein Arbeitnehmer auf einem Formular des Arbeitsgebers, das eine außerordentliche Kündigungserklärung und – eine Kündigungsbegründung enthält, einen auf dem Formular gedruckten Verzicht auf eine Klage gegen diese Kündigung unterschreibt, ist dieser Verzicht unwirksam. Artikel lesen
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Internetzugang für Betriebsrat nur wenn für Betriebsratsarbeit erforderlich
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nur dann einen Internetzugang zur Verfügung stellen, wenn die Nutzung des Internets zur Erledigung der Betriebsratsarbeit notwendig ist. Artikel lesen
