Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Headhunter darf Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht umwerben
Ein Personalberater handelt dann wettbewerbswidrig, wenn er in einem Telefongespräch einen Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers umwirbt. „Umwerben“ liegt dann vor, wenn das Gespräch über eine erste Kontaktaufnahme hinausgeht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2007 (AZ: I ZR 183/04) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Artikel lesen
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Mobbing durch Vorgesetzten – Arbeitgeber haftet
Wird ein Arbeitnehmer durch einen Vorgesetzten „gemobbt“, muss Arbeitgeber unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 25. Oktober 2007 (AZ: 8 AZR 593/06) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Artikel lesen
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Kündigung bei Angabe falscher Arbeitszeiten
Einem Arbeitnehmer kann fristlos gekündigt werden, wenn er bei der Erfassung seiner Arbeitszeit falsche Angaben macht. Für den Arbeitgeber ist eine Weiterbeschäftigung wegen des Vertrauensbruches unzumutbar. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 29. November 2007 hervor, das der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt (Az: 2 Sa 537/07). Artikel lesen
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Kosten für Dienstwagen trägt Arbeitgeber auch bei Freistellung
Steht einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zu, kann er diesen auch dann nutzen, wenn er von seinem Arbeitgeber freigestellt wurde. War vereinbart, dass er diesen auch für private Fahrten nutzen darf, muss der Arbeitgeber auch während der Freistellung die Kosten tragen. Auf dieses Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 22. August 2007 (Az. 1 Ca 179/07) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Artikel lesen
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Abmahnung bei Kündigung wegen schlechter Leistung nicht entbehrlich
Bei einer Kündigung wegen Pflichtverletzungen bzw. schlechter Leistung muss in aller Regel vorher abgemahnt werden. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2007 (Az: 10 Sa 380/07). Artikel lesen
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