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Bundesgerichtshof

Klausel zu Kontoge­bühren für Geschäfts­kunden gekippt

Der Bundesgerichtshof hat neue Regeln für die Kontogebühren von Geschäftskunfen aufgestellt. © Quelle: Palaez/gettyimages.com

Banken dürfen bei Girokonten von Geschäfts­kunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundes­ge­richtshof entschieden und eine entspre­chende Klausel in den allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt. Die Klausel sah ein Entgelt „pro Buchungs­posten“ vor.

Mit dem aktuellen Urteil des Bundes­ge­richtshofs (BGH) kann ein Versiche­rungs­makler für sich einen Erfolg verbuchen: Er fordert von der Sparkasse rund 77 600 Euro an Buchungs­geldern zurück, die das Institut ihm zwischen 2007 und 2011 berechnet hatte.

Der Klausel zufolge erhebe das Institut auch Gebühren für Falsch­bu­chungen, die es zu verant­worten habe, urteilte der BGH. Das widerspreche dem Gesetz. Denn eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungs­auftrag fehlerhaft oder ohne Autori­sierung ausführe (AZ: XI ZR 434/14).

Der Makler verwaltet etwa 25 000 Versiche­rungs­verträge. Dabei kommt es häufig zu einer Rückbe­lastung von Lastschriften. Für eine solche Rücklast­schrift berechnete die Sparkasse eine Bearbei­tungs­gebühr sowie ein sogenanntes Buchungs­kosten-Entgelt von 32 Cent „pro Buchungs­posten“.

Die Vorinstanzen hatten den Fall unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Baden-Baden gab dem Kläger Recht, das Oberlan­des­gericht (OLG) Karlsruhe wies die Klage ab. Das OLG-Urteil hob der BGH jetzt auf die Revision des Maklers hin auf und kippte die Klausel.

Erst im Januar hatte der BGH bei Privat­kunden entschieden, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungs­aufträge keine Gebühren verlangen dürfen. Die Richter erklärten die Klausel für unwirksam, die einen Pauschalpreis von 0,35 Euro „pro Buchungs­posten“ vorsah.

Datum
Aktualisiert am
29.07.2015
Autor
dpa/red
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Themen
Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen Banken Gebühren Geld

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