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Dienst­leistung
AGB
Kleinge­drucktes: Wie klein dürfen AGB sein?

Verbrau­cher­verträge sind oft vollgepackt mit komplexen Formulie­rungen und kleinge­druckten Klauseln, die als "Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen" (AGB) oder "Kleinge­drucktes" bezeichnet werden. Was aber, wenn es im Nachhinein zum Streit über Reklama­tionen oder andere vertragliche Angele­gen­heiten kommt? Können diese oft übersehenen Klauseln rechtliche Konsequenzen haben? Und wie klein darf die Schrift in Verträgen überhaupt sein, damit der Inhalt noch gültig ist? Anwalt­auskunft.de schaut genauer hin.

GmbH oder GbR?
Firmen­gründung: Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?
Die Existenzgründung ist ein großer Schritt in berufliche Unabhängigkeit. Damit dem Unternehmertum angemessen begegnet werden kann, sind Entscheidungen über das …
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Wettbe­werbs­fä­higkeit: Wie kleine Unternehmen Umsatz­steuer sparen
Einen guten Umsatz zu erwirtschaften, ist für die meisten Unternehmen erklärtes Ziel. Dabei müssen diverse Abgaben entrichtet werden, unter anderem die …
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Tätowierungen sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen: 15 Prozent der Deutschen haben einen dauerhaften Körperschmuck. Doch nicht immer sorgen …