Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

E-Scooter: Was ist im Straßen­verkehr erlaubt?

E-Scooter: Was ist erlaubt?
© Quelle: Petko Ninov/istockphoto.com

Wer in einer Großstadt lebt, kommt im wahrsten Sinne des Wortes nicht um sie herum: E-Scooter, Roller mit Elektro­antrieb, stehen überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall unterwegs. Aber ist das überhaupt erlaubt? Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Personen dürfen gleich­zeitig mit einem E-Scooter fahren?

Auch wenn es sich ganz offensichtlich noch nicht herumge­sprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. „Personen­be­för­derung mit dem Elektro­roller ist ausdrücklich verboten“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Wer Mitfahrer mitnimmt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.

Darf man mit dem EScooter etwas transpor­tieren?

Auf dem E-Scooter darf man auch keine Ladung wie Bierkästen, Teppiche oder Koffer mitnehmen. Nach der Elektro­kleinst­fahrzeuge-Verordnung sind die Personen­be­för­derung sowie ein Anhänger­betrieb nicht gestattet. Auf dem Roller selbst gibt es keine Möglichkeit, Gepäck zu befestigen. Deswegen dürfen dort keine Gegenstände transportiert werden.

Gibt es eine Promil­le­grenze?

„Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promil­le­grenzen wie für Autofahrer“, erklärt die Hamburger Rechts­an­wältin. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßen­verkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit. Hierfür werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Werden zusätzlich Ausfall­erschei­nungen des Fahrers festge­stellt – fährt er zum Beispiel Schlan­gen­linien und spricht er undeutlich, droht sogar ein Strafver­fahren. Für den E-Scooter-Fahrer sind dann zwei bis drei Punkte und eine höhere Geldstrafe möglich. Außerdem kann er den Führer­schein verlieren. „Das ist der Regelfall, wenn man mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist“, warnt Rechts­an­wältin Mielchen. Für unter 21-jährige und Fahran­fänger in der Probezeit sei sogar die Null-Promille-Grenze zu beachten.

Muss man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?

Mit E-Scootern darf man auf Radwegen, Radfahr­streifen und Fahrrad­straßen unterwegs sein. Ist davon keiner vorhanden, dürfen E-Scooter-Fahrer auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg sind sie hingegen verboten. Es sei denn, das Zusatz­zeichen "Elektro­kleinst­fahrzeuge frei" erlaubt es ausdrücklich.

Was passiert, wenn ich mit einem EScooter über eine rote Fußgänger- oder Radfahrer-Ampel fahre?

E-Scooter-Fahrer müssen sich nach der Fahrradampel richten. Gibt es keine, gelten für sie die regulären Ampeln für den fließenden Verkehr. „Wer mit dem E-Scooter bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro – je nachdem ob, die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist und ob es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder gar Sachbe­schä­digung gekommen ist“, sagt Rechts­an­wältin Mielchen. Hier werde auch regelmäßig ein Punkt in Flensburg fällig.

Datum
Autor
vhe
Bewertungen
2545 2
Themen
Straßen­verkehr

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite