Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Flensburger Punkte

Punkte­reform: Was tun nach einem Blitzerfoto?

Ab dem 1. Mai werden Blitzerfotos noch unange­nehmer. Mit der Reform des Flensburger Verkehrs­zen­tral­re­gisters tritt ein neues Punkte­system in Kraft – auch für zu schnelles Fahren. Damit kann man den Führer­schein deutlich schneller verlieren als bisher. Doch es gibt durchaus Chancen, die ungeliebten Punkte abzuwenden.

Auf den ersten Blick ändert sich mit der Punkte­reform für Temposünder nicht viel: Fährt man zum Beispiel außerhalb einer Ortschaft 21 bis 25 km/h zu schnell, erhält man künftig wie bisher 1 Punkt in Flensburg. Der Haken: Statt bei bisher 18 Punkten ist der Führer­schein künftig schon bei 8 Punkten futsch. Vor allem mit vielen verhält­nismäßig geringen Tempover­stößen droht künftig schneller der dauerhafte Verlust der Fahrerlaubnis.

„Gerade für Menschen, die beruflich auf ihren Führer­schein angewiesen sind, kann jeder Punkt künftig doppelt zählen“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Was tun, wenn der Führer­schein in Gefahr ist?

Es gibt durchaus Möglich­keiten, gegen eine Tempo-Strafe vorzugehen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn das eigene Punktekonto bereits belastet ist. Dabei sind Autofahrer auf anwaltliche Unterstützung angewiesen, da nur Anwälte Zugang zu der Ermitt­lungsakte erhalten und diese auf Fehler prüfen können.

Erster Schritt: Schweigen

Bevor ein Bußgeld­ver­fahren eingeleitet wird, muss die Bußgeld­stelle zunächst den Fahrer ermitteln. Dazu verschickt Sie einen Anhörungsbogen, auf dem man sich zu den Vorwürfen äußern kann. „Man sollte keine Angaben zur Sache machen und in keinem Fall zugeben, dass man am Steuer saß“, sagt die Verkehrs­rechtlerin Dr. Mielchen. Es empfiehlt sich, schon zu diesem Zeitpunkt profes­sio­nellen rechtlichen Rat einzuholen und das weitere Vorgehen zu planen. Beim Vorgehen gegen Bußgeld und Punkte gibt es verschiedene Ansatz­punkte:

Verjährung

Eine entscheidende Rolle im Bußgeld­ver­fahren spielt die Verjäh­rungsfrist. Sie beträgt bei Ordnungs­wid­rig­keiten drei Monate ab der Tat. In dieser Zeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeld­be­scheid erlassen haben.

Die Verjäh­rungsfrist kann durch eine Anhörung unterbrochen werden – von diesem Zeitpunkt an beträgt sie dann erneut drei Monate. Diese Unterbrechung darf aber nur einmal erfolgen. In der Regel geschieht das mit der Zustellung des Anhörungs­bogens. Allerdings bewirkt auch eine Anhörung durch die Polizei eine Unterbrechung. Das heißt: Wenn Temposünder direkt nach der Geschwin­dig­keits­über­schreitung angehalten werden, kann sich daraus ein entschei­dender Vorteil ergeben.

„Häufig prüfen die Bußgeld­be­hörden nicht, ob die Polizei den Autofahrer schon angehört hat“, sagt Dr. Daniela Mielchen. „Die Behörde geht dann fälsch­licher Weise davon aus, dass mit der Zusendung des Anhörungs­bogens die Frist erneut läuft und lässt sich zu viel Zeit“, so Mielchen. Die Verjäh­rungsfrist läuft dann ab, bevor die Behörde zu Ende ermittelt hat: Das Problem des Temposünders erledigt sich quasi von selbst.

Beweisfoto

Eine weitere Hürde für die Behörde ist die eindeutige Identi­fi­zierung des Fahrers. Hier ist das Blitzerfoto entscheidend. Um den Fahrer auf dem Foto zu identi­fi­zieren, dürfen die Ermitt­lungs­be­hörden auch Profil­bilder in sozialen Netzwerken prüfen oder den möglichen Fahrer zu Hause besuchen. Allerdings ist eine eindeutige Identi­fi­zierung, die auch vor Gericht bestand hat, gar nicht so einfach.

„Es gibt Fälle, in denen ein Gutachten vor Gericht die Identität der Person auf dem Foto in Frage stellt, obwohl jeder normale Mensch sagen würde: Das ist er“, sagt Dr. Daniela Mielchen vom DAV. Um ein Foto zweifelsfrei einer Person zuordnen zu können, müsse eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen auf dem Bild identi­fi­zierbar sein.

„Die Qualität der Fotos erfüllt aber oft nicht die Erfordernisse, die vor Gericht an ein beweis­kräftiges Foto gestellt werden“, so Mielchen. Ist das Gesicht des Fahrers beispielsweise durch dessen Hand oder eine Sonnen­blende teilweise verdeckt, ergibt sich für Temposünder die Chance, unerkannt und damit bußgeld- und punktefrei zu bleiben.

Messfehler

Lässt das Blitzerfoto keine Zweifel an der Identität des Fahrers zu, lohnt sich ein Blick auf die Technik. „Viele Blitzvorgänge weisen Messfehler auf und ihre Ergebnisse sind damit angreifbar“, sagt die Verkehrs­rechtlerin Dr. Mielchen.

Ein Vorteil für den Beschul­digten ist, dass viele Hersteller moderner Blitzanlagen den technischen Sachver­ständigen genauere Angaben verweigern, weil sie ihr Geschäfts­ge­heimnis wahren wollen. Immer wieder kommt es deshalb zu Gerichts­ur­teilen, die eine Verwert­barkeit solcher Messergebnisse in Frage stellen.

Über die einwandfreie Funktion der Anlage hinaus gelten für eine gültige Messung weitere Kriterien: So darf die Anlage zum Beispiel nur von spezielle geschulten Beamten bedient werden und muss geeicht sein. Fehlen in den Unterlagen entspre­chende Nachweise, kann das Messer­er­gebnis und damit der Tempoverstoß angezweifelt werden.

Besondere Umstände

Die Ahndung von Ordnungs­wid­rig­keiten nach dem Bußgeld­katalog geht immer von einer fahrlässigen Begehung und „gewöhn­lichen Tatumständen“ aus. Es kann aber durchaus Bedingungen geben, die den Fahrer entschuldigen. Zum Beispiel, wenn man auf der Autobahn einem plötzlich aussche­renden Fahrzeug ausweichen muss und deshalb eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung übersieht. „Besondere Umstände können vor Gericht durchaus dazu führen, dass man an den Punkten in Flensburg vorbeikommt“, sagt Dr. Daniela Mielchen.

Übersicht: Wie Sie als Fahrer nach einem Blitzerfoto vorgehen sollten

  • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, nachdem Sie geblitzt wurden: Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen und machen Sie keine Angaben zu der Geschwindigkeitsüberschreitung. Äußern Sie auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig“.
  • Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben. Wenn der Bogen an Sie adressiert ist, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen. Sie brauchen den Bogen also gar nicht zurück zu schicken.
  • Überprüfen Sie, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, die man Ihnen zur Last legt. Nach dem neuen Punktesystem kann Ihnen schneller als bisher der Entzug des Führerscheins drohen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrt­bun­desamt in Erfahrung bringen.
  • Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, können sich rechtliche Maßnahmen lohnen. Sprechen Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin, um Ihre Erfolgsaussichten zu erläutern. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden.

Mit der iPhone-App des Deutschen Anwalt­vereins können Sie direkt Ihr Bußgeld ermitteln – Sie können die App hier herunterladen.


Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
pst
Bewertungen
37500 7
Themen
Anwalt Auto Bußgeld

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite