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Selbst­justiz

Auffahr­unfall provoziert: Volle Haftung

Streit auf der Straße © Quelle: stevecoleimages/Gettyimages.de

Wild West und Selbst­justiz im Straßen­verkehr gibt es immer wieder. Wer versucht, andere Autofahrer zu diszipli­nieren, muss bei einem absichtlich provozierten Auffahr­unfall allerdings haften. „Akte der Selbst­justiz“ sind nicht erlaubt.

Wer als Autofahrer absichtlich bremst und einen Auffahr­unfall provoziert, um so andere Autofahrer zu maßregeln, haftet bei dem Unfall zu 100 Prozent. Und das trotz des Anscheins­be­weises, dass zunächst immer der Auffahrende schuld ist. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über ein Urteil des Amtsgericht Solingen vom 6. Januar 2017 (AZ: 13 C 427/15).

Autounfall durch absicht­liches Bremsen an grüner Ampel - Haftungs­fragen

Die Frau fuhr mit ihrem Auto die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 60 km/h. Der Autofahrer hinter ihr bedrängte sie, da er schneller fahren wollte. Als er die Frau überholen konnte, scherte er kurz vor ihr ein. An der roten Ampel hielten beide an. Der Mann stieg aus seinem Auto aus und ging zu der Autofahrerin. Als sie aber kein Gespräch wollte, stieg er wieder in seinen Wagen. Als die Ampel Grün zeigte, fuhr er an und bremste etwa sieben Meter hinter der Haltelinie voll ab. Die Frau fuhr auf. Die Kfz-Versicherung des Mannes regulierte den Schaden zu 25 Prozent.

Absichtlich provozierter Auffahr­unfall: Voller Schadens­ersatz für geschädigte Autofahrerin dank anwalt­licher Hilfe

Die Autofahrerin wollte aber den Schadens­ersatz von 100 Prozent und auch die gericht­lichen und außerge­richt­lichen Kosten für ihren Rechts­anwalt voll ersetzt bekommen. Bei Gericht bekam sie Recht. Dies zeigt, dass man sich bei einem Autounfall unmittelbar an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden sollte. Für Unfallopfer übernimmt auch die gegnerische Kfz-Versicherung die Rechts­an­walts­kosten, die vorgerichtlich und bei Gericht entstanden sind. DAV-Verkehrs­rechts­anwälte findet man in der Anwaltssuche auf dieser Website.

Autounfall wegen absicht­lichem Bremsens: Schadens­ersatz

Der beklagte Autofahrer haftet in diesem Fall zu 100 Prozent für den Auffahr­unfall. Und zwar unabhängig von der Tatsache, ob die klagende Autofahrerin eigentlich den so genannten Anscheins­beweis hätte entkräften können.

Das Gericht bewertete das Fehlver­halten des Mannes als schwer­wiegend. „Akte der Selbst­justiz“ könnten im Straßen­verkehr nicht hingenommen werden. Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfol­genden Autofahrer zu diszipli­nieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahr­unfalls zu 100 Prozent. Durch das Losfahren an der grünen Ampel und die Vollbremsung unmittelbar danach lag ein Akt der Selbst­justiz vor. Der Schaden sei aufgrund des verkehrs­widrigen Verhaltens des Autofahrers entstanden.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

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Haftung Straßen­verkehr Unfall Unfall­ver­si­cherung

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