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Baukin­dergeld Wohngeld

Baukin­dergeld beeinflusst Höhe des Wohngeldes

Junge Familie Eigenheim
Baukindergeld beeinflusst die Wohngeldberechnung © Canva

Wer Baukin­dergeld beantragen will, sollte sich beeilen - laut der Förderbank KfW ist die Nachfrage hoch, sodass die Förder­mittel vor Jahresende verbraucht sein könnten. Erhält man Wohngeld, wird die Zahlung von Baukin­dergeld belastungs­mindernd berück­sichtigt. Wir informieren über die Rechtslage.

Was ist Baukin­dergeld und wer hat Anspruch darauf?

Baukin­dergeld ist eine staatliche Eigenheim­zulage, die für eine -zwischen Januar 2018 und März 2021- gekaufte oder für den Bau genehmigte Immobilie beantragt werden kann. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich um die Förderung junger Familien und Allein­er­zie­hender. Der Finanzie­rungs­zu­schuss beträgt für jedes Kind (unter 18) 1200€ jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren – unter der Bedingung, dass die Immobilie selbst genutzt wird und das Einkommen der Eltern nicht zu hoch ist. Die Anträge und Auszahlung von Baukin­dergeld übernimmt die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW).

Was ist der Unterschied zum sogenannten Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss für Menschen mit kleinem Einkommen, der beim zuständigen Bürgeramt oder Wohnungsamt beantragt werden kann. Wichtig ist, dass der Antrag­steller seinen angemessenen Wohnbedarf selbst nicht decken kann. Bei angemietetem Wohnraum spricht man von einem Mietzu­schuss, bei Wohnei­gentum von Lasten­zu­schuss. Die Höhe des Zuschusses lässt sich vorab ungefähr berechnen.

Empfänger von ALG 2 -ab Januar 2023 „Bürgergeld“- haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Kosten für die Wohnung in der Grundsi­cherung in aller Regel inbegriffen sind.

Kann ich das KfW Baukin­dergeld zusätzlich zum Wohngeld beantragen?

Das ist möglich. Aber Vorsicht: das Verwal­tungs­gericht Göttingen entschied in seinem Urteil vom 28. März 2022 (Az. 2 B 55/22), dass bei einer Gewährung von Wohngeld die Gewährung von Baukin­dergeld belastungs­mindernd berück­sichtigt werden muss. Einfach gesagt: Wer bereits eine Finanz­spritze erhält, um die eigenen Wohnkosten zu entlasten, würde doppelt profitieren, wenn zusätzlich Baukin­dergeld aufs Konto überwiesen wird. Der berechnete Anspruch auf Wohngeld wäre in diesem Fall niedriger, weil mehr staatliche Zuschüsse weniger Belastung durch Wohnkosten bedeuten. „Gerade Rückfor­de­rungen von zu Unrecht bewilligtem Wohngeld können zu schweren Nachteilen führen“, warnt die Rechts­an­wältin Cornelia Oster, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Zusammen mit den anfallenden Kosten durch Neubau oder Kauf von Wohnei­gentum könne dies finanzielle Überfor­derung bedeuten.

Das Baukin­dergeld steht mir nicht zur Verfügung! Ich zahle davon die Immobilie ab

Weil ihr das Wohngeld gekürzt wurde, legte eine Frau Beschwerde gegen das Urteil ein. Sie forderte mehr Geld. Das bewilligte Baukin­dergeld würde ihr nicht zur Verfügung stehen, da es in einen Bauspar­vertrag fließe. Dieser solle nach zehn Jahren, also mit Ende der Förderung durch die KfW, gekündigt werden – um der Sparkasse einen Teil des Kredites für das Eigenheim zurück zu zahlen.

Persönliche Entscheidung, wie das Geld eingesetzt wird

Das nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht lehnte die Beschwerde am 06. Oktober 2022 ab und gab dem Verwal­tungs­gericht recht. Es sei völlig egal, ob das Baukin­dergeld in einen Bauspar­vertrag fließe, oder als Guthaben auf dem Girokonto liegt – letztendlich diene es dem Zweck, die Finanzierung der Immobilie zu unterstützen (Az. 14 PA 248/22) Unterm Strich sei die Auszahlung eine Reduzierung der Belastung. Die Kürzung des Wohngeldes sei rechtens.

 


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Unterhalts­zah­lungen beim Wohngeld­antrag verschweigen? Besser nicht.

Datum
Aktualisiert am
31.10.2022
Autor
red/dav
Bewertungen
1263
Themen
Baukin­dergeld Eigenheim Eigentum KfW Wohngeld

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