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Urheberrecht

Probleme bei kostenlosen Bildern im Internet

Bei einem kostenlosen Bild im Internet sollte dennoch unbedingt die Lizenzbestimmung gelesen werden. © Quelle: DAV

Die Fotoagentur Getty Images hat vor einigen Tagen Millionen ihrer Bilder für einige Nutzer zur kostenlosen Verwendung freigegeben. Doch nicht nur hier gibt es Fallstricke: Was es bei der Verwendung von kostenlosen Bildern im Internet für Probleme gibt und worauf geachtet werden sollte.

Die Ankündigung von Getty Images hat überrascht: Anfang März hat die Fotoagentur einen großen Teil seiner Bildda­tenbank freigegeben – für Blogger und Redakteure ein Geschenk, denn die Verwendung von fremden Bildern im Internet ist in der Regel eine kostspielige Angele­genheit. Dabei gibt es jedoch eine Vielzahl an Einschrän­kungen, die hier nachgelesen werden können. Zudem sind die kostenlosen Bilder am unteren Bildrand mit einem Verweis auf Getty Images und den jeweiligen Fotografen versehen

Das ‚Pixelio’-Urteil: Künftig Urheber immer im Bild nennen?

Diese Tatsache wird auch unter dem Licht einer jüngst verkündeten Entscheidung des Landge­richts Köln interessant (Urteil vom 30. Januar 2014, AZ: 14 O 427/13). Die Richter gaben dem Kläger, einem Fotografen, Recht. Er hatte geklagt, da sein Name nicht im Bild selber zu lesen stand, das er in der Bildda­tenbank ‚Pixelio’ hochgeladen hatte. Ein Unternehmen verwendete sein Foto und gab die Quelle an – aber eben nicht direkt im Bild. Das reiche nicht aus, so das Gericht. Pixelio’ selbst hat die Entscheidung kritisiert. Sie werben damit, eine „kostenlose Bildda­tenbank für lizenzfreie Fotos“ zu sein. Abzuwarten bleibt, ob es bei ähnlich gelagerten Fällen zukünftig vermehrt zu Abmahnungen durch Anwälte kommt. Wie Sie eine formal korrekte Abmahnung erkennen, lesen Sie hier.

Als „sehr problematisch“ beurteilt Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng das ‚Pixelio’-Urteil – zumindest für „jeden, der im Internet unter Verwendung fremden Bildmaterials publiziert“. Koreng ist Rechtsanwalt in einer auf Urheber- und IT-Recht spezialisierten Kanzlei und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das betreffende Unternehmen ist in Berufung gegangen und Koreng hält es für zweifelhaft, dass das Urteil einer Überprüfung durch die Berufungsinstanz standhalten werde. Denn theoretisch müssten künftig alle Bilder bearbeitet und mit der Quelle im Bild versehen werden, was etwa mit dem Änderungsverbot sowie mit dem Gebot, die Quelle auch mit einem Link zu unterlegen, kollidiere. Denn das sei dann technisch nicht mehr möglich, so Rechtsanwalt Koreng.

Auch ohne dieses Urteil ist es bereits kompliziert genug heraus­zu­finden, was wie wann und wo als Quelle angegeben werden muss. Es gibt unzählige Bildda­ten­banken im Internet mit unzähligen verschiedenen Lizenz­be­stim­mungen und Unterschieden von Bild zu Bild. Woher aber soll ein Blogger nun wissen, welche Fotos er für die eigenen Zwecke wie nutzen kann?

Welche Bilder im Internet kostenlos verwendet werden dürfen

Grundsätzlich gilt: Lizenz­be­stim­mungen lesen! Das sagt auch Urheber­rechts­anwalt Ansgar Koreng: „Im Zweifelsfall sollte mit dem Fotografen Kontakt aufgenommen werden, um ihn direkt zu fragen, wie er sich die Angabe der Quelle vorstellt.“

Bilder, die kostenlos zur Verfügung stehen, fallen häufig unter eine Creative Commons-Lizenz. Das ist nicht der Name einer einzelnen Lizenz, sondern einer gemein­nützigen Organi­sa­tionen, die verschiedene Standard-Lizenz­verträge veröffentlicht. Darüber kann ein Urheber bestimmen, wie mit seinen Bildern verfahren werden soll. Ist bei einem Foto etwa die Lizenz CC-BY-SA angegeben, kann das Bild genutzt werden – unter Nennung des Urhebers und eben dieser Lizenz. Zwar gäbe es hierzu noch keine Gerichts­ent­scheidung, die Rechts­anwalt Koreng bekannt ist, aber „vieles spricht dafür, dass die Quellen­angabe nicht so eng zu fassen ist, wie etwa in den fraglichen ‚Pixelio’-Nutzungs­be­din­gungen.“

In aller Regel ist bei jedem Bild einer jeden Datenbank angegeben, wie damit umzugehen ist, also etwa mit dem Vermerk „ausschließlich redaktionelle Nutzung“. Demnach darf ein solches Foto nicht für Werbezwecke eingesetzt werden. Zudem gibt es meist Angaben darüber, inwiefern und wie weitgehend ein Bild bearbeitet werden darf und auch, ob es sowohl für die eigene Website, als auch in den sozialen Netzwerken genutzt werden darf. Auch eine temporäre Nutzung kann vorkommen, also etwa drei Monate mit anschlie­ßender Zahlung, sollten Sie vergessen haben, das Bild wieder zu entfernen.

Meist werden Erläute­rungen zu den Einschrän­kungen der Nutzung in die Lizenz­be­stim­mungen oder den Nutzungs­be­din­gungen verlinkt. Und dann gilt erneut: Lesen! Das ist mühsam, erspart aber mögliche (Rechts-)Streitig­keiten mit den Urhebern. Denn das Urheberrecht sehe Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadens­er­satz­an­sprüche vor, sagt Ansgar Koreng. „Die Gerichte handhaben besonders den Bereich Schadens­ersatz sehr unterschiedlich. Teuer kann es in jedem Fall werden“. Urheber­rechts­ver­let­zungen könnten auch strafbar sein, das spiele in der Praxis aber eine eher unterge­ordnete Rolle, so Koreng.

Checkliste: Kostenlose Bilder im Internet verwenden
  • Prüfen Sie den Ursprung! Woher kommt das Bild, dass Sie sich ausgesucht haben? Wenn eine Bilddatenbank ein Bild eines fremden Urhebers anbietet, dann muss er dazu berechtigt sein. Das lässt sich über die Bestimmungen des betreffenden Bildes herausfinden
  • Prüfen Sie die Lizenzbestimmungen! Bei jedem Bild sollten Sie sich vergewissern, für welchen Verwendungszweck das vermeintlich kostenlose Bild freigegeben wurde. Lesen Sie hierzu unbedingt die jeweiligen Angaben in den Lizenzbestimmungen bzw. den Nutzungsberechtigungen. Die Angabe „lizenzfrei“ bedeutet etwa nicht automatisch, dass das Bild tatsächlich kostenlos zur Verfügung steht.
  • Geben Sie die Quelle an! Bei jedem Bild – egal, welche Einschränkungen es gibt oder eben nicht. Um eine Quellenangabe kommen Sie nicht herum. Hierzu heißt es  im § 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Auch für Ihre eigens gemachten Bilder, sollten Sie im Übrigen die Quelle angeben. Nicht, dass ein Urheber eines sehr ähnlichen Bildes einen Rechtsverstoß vermutet.
  • Im Zweifel: verzichten! Sollten Sie den Fotografen nicht erreichen, um ganz sicher zu gehen oder aber sie können nicht herausfinden, wer der Urheber eines Bildes ist, sollten Sie besser auf die Verwendung verzichten und ein anderes Foto suchen.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
961
Themen
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