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Datenschutz in der EU

EuGH-Urteil: Datenab­kommen mit den USA ungültig

Daten von europäischen Nutzern, die US-Konzerne wie Facebook erheben, müssen künftig besser geschützt werden, entschied der EuGH. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen. © Quelle: DAV

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute: Daten europäischer Facebook-Nutzer müssen besser geschützt werden und dürfen nicht grundsätzlich in die USA übermittelt werden. Damit ist ein zentrales Abkommen ungültig. Das Urteil hat Auswir­kungen weit über Facebook hinaus.

Facebook sammelt millio­nenfach Daten von europäischen Nutzern und überträgt sie auf Server in den USA. Der einfluss­reiche Gutachter Yves Bot, der für das EuGH eine Einschätzung vorab lieferte, sah bereits die europäischen Nutzerdaten nicht ausreichend vor dem Zugriff der amerika­nischen Geheim­dienste geschützt.

Nun also beschäf­tigten sich auch die EuGH-Richter in Luxemburg mit der Frage, inwiefern sich der europäische Facebook-Ableger mit Sitz im irischen Dublin an die EU-Grundrech­te­charta zum Schutz personen­be­zogener Daten halten muss. Und sie entschieden im Sinne des Gutachters: er muss, da andernfalls europäisches Datenschutzrecht verletzt werde (Az: C-362/14).

Dass der EuGH sich mit dieser Frage beschäftigte, geht auf ein irisches Gericht zurück, das vom höchsten europäischen Gericht wissen wollte, ob auch nationale Behörden prüfen dürfen, inwieweit der Datenschutz in den USA gewähr­leistet ist - oder ob sie an das so genannte Safe-Harbor-Abkommen gebunden sind.

Datenab­kommen mit den USA für ungültig erklärt

Dieses Abkommen wurde nun für ungültig erklärt. Es bestand (unter anderem) zwischen der Europäischem Kommission und den USA und erlaubte es europäischen Tochter­ge­sell­schaften von amerika­nischen Firmen, personen­be­zogene Daten in die USA zu übermitteln – zumindest dann, wenn diese auch ausreichend geschützt werden, also in Überein­stimmung mit der europäischen Datenschutz­richtlinie stehen.

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2000, die USA als einen Safe Harbor, also sicheren Hafen, zu definieren, konnten US-Unternehmen sich bis jetzt selbst bescheinigen, die europäische Datenschutz­richtlinie zu erfüllen. Hierzu gingen sie eine Selbst­ver­pflichtung zum Datenschutz ein – Nachweise darüber mussten amerika­nische Konzerne aber nicht liefern. Daher bestand Zweifel daran, inwiefern sich betreffende Unternehmen auch daran halten.

Folgen des Urteils noch ungewiss

Das Urteil hat weitrei­chende Folgen – weit über Facebook hinaus. Denn ab sofort wird es für rund 4400 Unternehmen schwieriger, europäische Kundendaten in die USA zu übertragen und dort zu speichern.

Derzeit ist noch unklar, was das Urteil für die betroffenen Konzerne wie Google, Microsoft oder Facebook bedeutet; mit Sicherheit aber wird es künftig schwieriger, personen­be­zogene Daten in die USA zu übermitteln. Womöglich müssen die Unternehmen eigene Rechen­zentren in der EU aufbauen.

In einer ersten Stellungnahme bezeichnete Bundes­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas das Urteil als Signal für den Schutz der Grundrechte in Europa. Das Urteil ist ein Auftrag an die Eurpäische Kommission, auch interna­tional für unsere Datenschutz­standards zu kämpfen. Nun müssten zügig die seit Jahren laufenden Verhand­lungen über eine neue Datenschutz-Grundver­ordnung zu Ende geführt werden, so Maas am Dienstag. 

Immer wieder gibt es rechtliche Fragen rund um die Datensamm­lungen großer amerika­nischer Unternehmen. Oftmals gibt Kritik daran, wenn wieder einmal Nutzungs­be­din­gungen geändert werden, denen Nutzer zustimmen müssen, um Dienste weiterhin nutzen zu können.

Datum
Aktualisiert am
22.01.2016
Autor
ndm
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549
Themen
Datenschutz Facebook Internet Unternehmen

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