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Kindergeld – wann endet die Ausbildung?

Wie lange bekommt man Kindergeld, wenn man in der Ausbildung ist? © Quelle: HinterhausProductions/gettyimages.de

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, solange sich das Kind noch in der Ausbildung befindet. Doch was gilt bei mehraktigen Ausbil­dungen, wenn das Ausbil­dungsziel mit einem berufs­qua­li­fi­zie­renden Abschluss nicht erreicht ist – zum Beispiel bei einer Lehre und einem darauf­fol­genden Studium. Und wann endet eine Lehre: Mit der Abschluss­prüfung oder mit Ablauf des Ausbil­dungs­vertrags?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, solange sich das Kind noch in der Ausbildung befindet. Doch was gilt bei mehraktigen Ausbil­dungen, wenn das Ausbil­dungsziel mit einem berufs­qua­li­fi­zie­renden Abschluss nicht erreicht ist – zum Beispiel bei einer Lehre und einem darauf­fol­genden Studium. Und wann endet eine Lehre: Mit der Abschluss­prüfung oder mit Ablauf des Ausbil­dungs­vertrags?

Wann eine Ausbildung endet, kann Folgen für den Bezug von Kindergeld haben. Strittig kann dabei die Frage sein, ob eine Ausbildung mit der Abschluss­prüfung oder mit Ablauf des Ausbil­dungs­vertrags endet. Das Finanz­gericht Baden-Württemberg hat am 19. Oktober 2016 entschieden: Die Ausbildung endet mit dem im Vertrag genannten Datum und nicht mit der Prüfung (AZ: 7 K 407/16).

Kindergeld während der Berufs­aus­bildung: Welche Regeln gelten?

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall bekam der Vater für seine Tochter Kindergeld. Sie machte eine Ausbildung zur „staatlich anerkannten Heiler­zie­hungs­pflegerin“. Laut Ausbil­dungs­vertrag endete die Ausbildung am 31. August 2015. Bereits am 20. Juli 2015 bestand die Tochter die staatliche Abschluss­prüfung. Im August erhielt sie noch eine Ausbil­dungs­ver­gütung und wurde praktisch ausgebildet.

Die Schule bestätigte das Ausbil­dungsende zum 31. August 2015. Dieser Zeitraum wurde auch im Ausbil­dungs­zeit­zeugnis genannt. Mit der Urkunde wurde ihr mit Wirkung zum 1. September 2015 bescheinigt, dass sie die Berufs­be­zeichnung nun führen dürfe.

Die Famili­enkasse meinte jedoch, dass die Ausbildung mit der Abschluss­prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Ergebnisses ende. Daher forderte sie das Kindergeld für den Monat August zurück. Dagegen wandte sich der Vater mit seiner Klage.

Eltern und Kinder: Anspruch auf Kindergeld bis zum Ende des Ausbil­dungs­vertrags

Bei Gericht war er Vater erfolgreich. Nach Auffassung des Finanz­ge­richts stand ihm für seine Tochter Kindergeld auch im Monat August 2015 zu. Die Berufs­aus­bildung ende, wenn das Kind den Ausbil­dungsstand erreicht habe, dass es den Beruf ausüben könne.

Die Tochter sei aber erst ab September 2015 berechtigt, ihren Berufstitel zu führen und habe erst ab diesem Zeitpunkt dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden. Das Berufsziel sei zwar oft schon mit der Bekanntgabe des Prüfungs­er­geb­nisses erreicht, jedoch nicht in diesem Fall.

Der Mann konnte sich also mit anwalt­licher Hilfe erfolgreich gegen die Famili­enkasse und den Anspruch auf Kindergeld durchsetzen. Ohne anwaltliche Hilfe dürfte er hier einen schlechten Stand gehabt haben.

Das Gericht führte weiter aus, dass mit dem Kindergeld die „kindsbe­dingte Minderung der finanziellen Leistungs­fä­higkeit der Eltern während der Ausbil­dungszeit des Kindes berück­sichtigt“ und damit ausgeglichen werden solle.

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Datum
Aktualisiert am
11.01.2018
Autor
red/dpa
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Themen
Ehe Eltern Familie Kinder

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