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Geschenke zurückgeben

Scheidung: Muss man Geldge­schenk an Schwie­ger­eltern zurück­zahlen?

Geschenke, die beiden Partnern zugute kommen - sie muss ein Ex-Schwiegerkind manchmal zurückgeben. © Quelle: Sohl/gettyimages.de

Zerbricht eine Ehe, sind davon bisweilen auch die jeweiligen Schwie­ger­eltern betroffen. Haben Schwie­ger­eltern ihren Kindern und Schwie­ger­kinder zum Beispiel größere Geschenke gemacht, die beiden Partnern zu Gute kamen, kann sich nach einer Trennung und Scheidung die Frage einer Rückzahlung stellen.

Geschenke von Schwie­ger­eltern darf man nicht immer behalten. Zumindest hat das Hansea­tische Oberlan­des­gericht in Bremen am 17. August 2015 entschieden, dass ein ehemaliger Schwie­gersohn seinem Schwie­gervater ein einst gemachtes Geldge­schenk anteilig zurück­zahlen muss (AZ: 4 UF 52/15). Über den Fall berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Ehebezogene Schenkungen müssen manchmal zurück­gezahlt werden

Der Vater hatte auf das Konto der Tochter insgesamt fast 225.000 Euro überwiesen. Als Verwen­dungszweck hatte er bei der Überweisung jeweils angegeben, dass das Geld zur Rückzahlung von Darlehen dienen solle. Seine Tochter und ihr Mann hatten nämlich 2002 ein Haus für knapp 200.000 Euro gekauft und hierfür mehrere Darlehen in Höhe von insgesamt 240.000 Euro aufgenommen. Das Geld des Vaters verwandte das Ehepaar zur Ablösung dieser Darlehen. 2014 ließ sich das Paar scheiden.

Daraufhin forderte der Vater von seinem Ex-Schwie­gersohn eine anteilige Rückzahlung dieses Geschenks in Höhe von rund 86.150 Euro. Mit dem Scheitern der Ehe sei die Geschäfts­grundlage – die Ehe seiner Tochter – für seine Zuwendungen entfallen.

Das Gericht gab ihm Recht. Zuwendungen, die Eltern um der Ehe ihres Kindes Willen an das Schwie­gerkind machen, seien als Schenkungen zu qualifi­zieren. Der Bundes­ge­richtshof spreche dabei von ehebezogenen Schenkungen. Um eine solche ehebezogene Schenkung handele es sich hier.

Die Richter zeigten sich überzeugt, dass der Vater das Geld nicht nur seiner Tochter, sondern zugleich auch dem Schwie­gersohn geschenkt hatte. Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Vater diese Schenkungen unabhängig von dem Fortbestand der Ehe seiner Tochter gemacht habe.

Geschenk zurück wenn es beiden Ehepartner zugute kam

Es sei besonders wichtig, ob das Geld für gemeinsame oder nur für Zwecke eines Ehepartners vorgesehen gewesen sei. Sei das Geld für gemeinsame Anschaf­fungen oder etwa den gemeinsamen Erwerb einer Immobilie bestimmt, spreche das dafür, dass das Geld für beide Ehepartner bestimmt sei.

Fehlten genaue Angaben, seien die Angaben auf dem Überwei­sungs­träger, Art und Zweckbe­stimmung des Empfän­ger­kontos sowie der Verwen­dungszweck ausschlag­gebend, um festzu­stellen, wer der Leistungs­emp­fänger sei.

Hier habe der Vater alle vier Überwei­sungen mit einem Verwen­dungszweck versehen. Dieser lasse darauf schließen, dass er die jeweiligen Beträge Tochter und auch Schwie­gersohn jeweils hälftig habe zukommen lassen wollen. So habe er auf ersten Überweisung von 122.620,19 Euro „Schenkung für Rückzahlung des Darlehens Nr. ...“ angegeben.

In jedem Einzelfall müsse geprüft werden, ob man dem Schenkenden zumuten könne, an dem ursprüng­lichen Vertrag festzu­halten. Das sei hier nicht der Fall. Der ehemalige Schwie­gervater war mit seiner anteiligen Rückfor­derung erfolgreich. Beide Instanzen gaben ihm Recht.

Es lohnt sich, sich bei famili­en­recht­lichen Fragen Konflikten anwalt­licher Unterstützung zu versichern. Anwälte für Famili­enrecht in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Datum
Aktualisiert am
22.02.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
4095
Themen
Geld Geschenk Kinder Scheidung Schwie­ger­eltern

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