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Getrennte Wege gehen

Scheidung: Wer bekommt den Hund?

Quelle: chalabala/ panthermedia.net
Trennt sich ein Paar, dann ändert sich auch für ihre Haustiere viel.

Hunde, die als Haustiere gehalten werden, gelten als Gegenstände des Hausrats. Das heißt aber nicht, dass zwei ehemalige Partner nach ihrer Trennung oder Scheidung zum Beispiel ein Hunderudel einfach zwischen sich aufteilen können.

Haustiere gelten rechtlich gesehen als Teil des Hausrats. Das bedeutet aber nicht, dass sie schutzlos sind und nach einer Trennung oder Scheidung beliebig zwischen den Ex-Partnern "verschoben" werden dürfen.

Das zeigt der folgende Fall: Nach der Trennung stritt ein Ehepaar sich vor Gericht um die Aufteilung des Hausrats. Unter anderem forderte der Mann von seiner Noch-Frau die Herausgabe von zwei Hunden. Bei der Frau lebten vier zuvor gemeinsam gehaltene Hunde.  

Ohne Erfolg. Zwar seien Haustiere rechtlich gesehen Haushalts­ge­gen­stände. Für die Aufteilung der Hunde nach einer Trennung oder Scheidung zwischen den Ex-Partnern eigne sich jedoch kein Kriterium, das man für die Aufteilung von Hausrat zugrunde lege. So gebe es etwa das so genannte Affekti­ons­in­teresse („Liebha­berwert“), doch konnten die Richter des Oberlan­des­ge­richts Nürnberg nicht erkennen, dass einer der beiden Ex-Partner eindeutig ein größeres Interesse an den Hunden hatte (Entscheidung vom 17. Januar 2017; AZ: 10 UF 1429/16).

Nach Scheidung: Hunderudel darf nicht einfach getrennt werden

Bei der Abwägung, bei welchem der beiden Ex-Partner dieses Affekti­ons­in­teresse größer sei, könne etwa die Betreuung der Hunde während der Ehe berück­sichtigt werden. Doch gerade das sei streitig. Außerdem sei zu berück­sichtigen, dass der Mann zuletzt schon in Rente gewesen sei, die Frau jedoch zeitgleich eine Vollzeit­tä­tigkeit aufgenommen habe. Die unterschiedliche Zeit, die die beiden deswegen mit den Tieren verbringen konnten, müsse daher nicht zwangs­läufig darauf hindeuten, dass einer der beiden ein höheres Liebha­ber­in­teresse an den Hunden habe.

Trennung eines Hunderudels nach einer Scheidung: Tierschutz spielt eine Rolle

Die Richter zogen daher für ihre Entscheidung Gesichts­punkte des Tierschutzes heran. Als Rudeltiere lebten Hunde in einer festen Gruppe von Individuen, zu der auch die Menschen, die die Tiere betreuen, gehören könnten. Die Mitglieder der Gruppe seien nicht beliebig austauschbar.

Durch die Trennung und Scheidung des Ehepaares, den Ortswechsel, neue Bezugs­personen und den Tod zweier Tiere sei das Rudel massiven Verände­rungen ausgesetzt gewesen. Mit Rücksicht auf die Tiere sollte das Rudel daher nicht ausein­an­der­ge­rissen oder einem erneuten Ortswechsel ausgesetzt werden.

Datum
Aktualisiert am
25.04.2017
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Ehe Mietvertrag Partner­schaft Scheidung Steuern

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