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Versicherungsverträge

Rechts­schutz: Meinen Anwalt bestimme ich!

Laut einer Umfrage sind Rechtsschutzversicherte zufriedener, wenn sie ihren Anwalt selbst bestimmt haben. © Quelle: Kzenon/ panthermedia.net

Das Bonus-Malus-System bleibt. Die Assekuranz darf ihre Klienten weiterhin zu Vertrags­an­wälten lotsen. Das hat der Bundes­ge­richtshof entschieden. Darauf sollten sich Rechts­schutz­ver­si­cherte aber nicht einlassen. Nur die freie Anwaltswahl garantiert, wofür sie eigentlich Versiche­rungs­prämien zahlen: Rechts­schutz.

Die Werbesprache der Versicherer klingt verhei­ßungsvoll: „Wir wollen, dass Sie ihr Recht bekommen“ schreibt sich der Versicherer D.A.S. auf die Fahne. Noch eindring­licher zielt die HUK Coburg auf potenzielle Kunden ab: „Sie möchten bei einem Rechts­streit bestens abgesichert sein – zu günstigen Preisen?“ Günstig mögen die Angebote der Versicherer tatsächlich sein. Der Zeitschrift Finanztest zufolge sind Versicherte aber zufriedener, wenn sie ihren Rechts­anwalt frei gewählt haben.

„Rechts­schutz­ver­si­cherer wollen keine aufgeklärten Kunden“

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen sind keine Rundum­sorglos-Pakete – dessen sollten sich Versicherte bewusst sein. Die Unternehmen zielen in erster Linie auf Gewinne ab. Dementsprechend strotzen die Verträge der Assekuranz vor Leistungs­aus­schlüssen – je weniger Ansprüche dem Klienten zustehen, desto günstiger sind sie für die Versicherer. Desto höher ist allerdings auch das Risiko der Versicherten, nicht zu ihrem Recht zu kommen.

„Nur der aufgeklärte Kunde kann darüber entscheiden, wie er seinen Konflikt lösen möchte“, sagt Maria Risch. Die Rechts­an­wältin ist Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft Versiche­rungsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Viele Versicherer würden das aber gerade zu verhindern suchen, kritisiert die Rechts­an­wältin: „Rechts­schutz­ver­si­cherer wollen keinen aufgeklärten Kunden, sondern einen, der wenig kostet.“

Ein Weg für die Versicherer die Kosten klein zu halten führt zu ihren Vertrags­an­wälten. „Wenn der Kunde anruft, haben Versicherer geschultes Personal, das erst mal einen Anwalt aus dem Netzwerk vermittelt – der berät telefonisch“, so Rechts­an­wältin Risch: Im Zweifel würde der Versicherte mit seinem Anliegen aber auch schon mal an einen Vertrags­anwalt weiter­ge­leitet, der sich damit nicht auskennt – weil es nicht sein Fachgebiet ist.

Das Urteil aus Karlsruhe

„Die freie Anwaltswahl gibt es in Versiche­rungs­ver­trägen – aber die ist teuer“, sagt Risch. Daran wird sich so schnell nichts ändern. Die Richter des Bundes­ge­richtshofs (BGH) haben Heute zugunsten der Versicherer entschieden.

Im konkreten Fall hatte die Rechts­an­walts­kammer München gegen einen Rechts­schutz­ver­si­cherer geklagt. Der sieht in seinen Verträgen ein sogenanntes Bonus-Malus-System vor: finanzielle Anreize für solche Klienten, die sich für einen Vertrags­anwalt und damit gegen ihr Recht auf einen frei bestimmten Anwalt entscheiden. Beharren die Versicherten auf die freie Anwaltswahl, werden sie vom Versicherer herabgestuft und müssen in einem weiteren Versiche­rungsfall eine höhere Selbst­be­tei­ligung zahlen.

Geld oder Vertrauen

Mit dem Urteil will sich Rechts­an­wältin Risch nicht zufrieden geben: „Wir werden darüber nachdenken müssen, ob gegebe­nenfalls mit Hilfe des Gesetz­gebers der Bedingungs­ge­staltung durch die Rechts­schutz­ver­si­cherer Schranken gezogen werden können.“

Für Versiche­rungs­nehmer sei nun wichtiger denn je, sich die Frage zu stellen, ob es einem wichtiger sei, einen Rechts­anwalt des Vertrauens einzuschalten, oder den wirtschaft­lichen Anreizen des Unternehmens zu folgen.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
1086
Themen
Anwalt Gehalt Rechts­schutz­ver­si­cherung Versicherung

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