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Beschäftigte

Personal­ge­spräch: Betriebsrat darf dabei sein

Personalgespräch Betriebsrat darf dabei sein
© Quelle: apops/fotolia.com

Lädt der Vorgesetzte zum Personal­ge­spräch, erwartet den Mitarbeiter oft nichts Gutes. Doch Arbeit­nehmer müssen sich der Situation nicht ganz alleine stellen.

Beschäftigte müssen nicht allein vor den Chef treten. So können sie beispielsweise als Zeugen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen, erklärt Alexander Bredereck. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keinen Anspruch haben sie dagegen darauf, einen Dritten wie zum Beispiel einen Arbeits­rechts­anwalt hinzuzuholen.

Während des Gesprächs dürfen sich Arbeit­nehmer Notizen machen. Heimlich mitschneiden sollten sie das Ganze aber nicht. Denn dafür müsste der Vorgesetzte zustimmen - was er in der Regel nicht tun wird. Ein heimlicher Mitschnitt ist für Beschäftigte im Zweifelsfall wertlos, da er vor Gericht nichts gelten würde. Außerdem kann er unter Umständen zu einer außeror­dent­lichen Kündigung führen.

Geht es in dem Gespräch um grundsätzliche Fragen zum Arbeits­ver­hältnis, müssen Beschäftigte nicht sofort Antworten parat haben. Sie können den Chef zunächst um Bedenkzeit bitten und mit einem Anwalt sprechen.

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Datum
Aktualisiert am
20.02.2018
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
1277
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Betriebsrat

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