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Arbeit­nehmer

Krank im Urlaub: Urlaubstage gibt es zurück

Wer im Urlaub erkrankt, kann seine Urlaubstage zurück erhalten. Allerdings muss ein Arbeitnehmer einiges hierbei beachten. © Quelle: Kalaene/dpa

Was passiert eigentlich mit den kostbaren Urlaubstagen, wenn man auf Reisen plötzlich krank wird? Nur die wenigsten wissen: Krankheitstage im Urlaub zählen nicht als Urlaubstage. Arbeit­nehmer müssen jedoch ein paar Regeln beachten.

Werden Arbeit­nehmer in den Ferien krank, brauchen sie dafür keine Urlaubstage herzugeben. „Wer krank ist, darf den Urlaub später erneut nehmen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachan­wältin für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Dem liege der Gedanke zugrunde, dass die freien Tage der Erholung dienen sollen. Sind Mitarbeiter krank, funktioniere das nicht.

Arbeit­nehmer seien allerdings dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzu­melden. „Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen sie eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung vorlegen“, sagt Oberthür. Der Arbeitgeber könne die Krankschreibung auch schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.

Wer zur Zeit der Erkrankung im Urlaub im Ausland ist, muss dem Arbeitgeber und der Kasse ebenfalls unverzüglich Bescheid geben – etwa per Telegramm. Die entstandenen Kosten müsse der Arbeitgeber übernehmen, so Arbeits­rechts­expertin Oberthür. Nach der Rückkehr sind Arbeit­nehmer zudem dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber und der Krankenkasse schnell zu melden.

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tmn/dpa
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