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Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohneigentumsanlagen. Dazu gehören u.a. die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschafts- und zum Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer, der Eigentümerversammlung und des Verwalters
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