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Steuerstrafrecht
Zu den Steuerstraftaten gehören Steuerhinterziehung (durch vorsätzliche falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung), Zollstraftaten (Schmuggel), Steuerhehlerei und Wertzeichenfälschung. Davon zu unterscheiden sind Steuerordnungswidrigkeiten wie z.B. die leichtfertige Steuerverkürzung, die mit Geldbußen geahndet werden.
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Steuerstreitführung
Bezeichnet das Anfechten von Steuerbescheiden durch ein finanzgerichtliches Verfahren
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Stiftungsrecht
Im Rechtssinn ist die Stiftung eine Einrichtung, die mit Hilfe des gewidmeten Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck auf Dauer verfolgt. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck eingerichtet werden. Die grundlegenden Bestimmungen zum Stiftungsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten. Die näheren Regelungen zur Errichtung, Anerkennung der Rechtsfähigkeit, Ausgestaltung und Aufsicht obliegen jedoch den Bundesländern.
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Straf- und Strafverfahrensrecht
Umfasst alle Rechtsnormen, die den Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen, d. h. die Befugnis des Staates gegen Straftäter vorzugehen. Die gesetzliche Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch. Es regelt die allgemeinen Voraussetzungen und Folgen einer Straftat und legt die Merkmale der Taten sowie die daran geknüpften Strafdrohungen fest. Das Strafprozessrecht regelt den Ablauf des Verfahrens.
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Strafe
Ist die im Gesetz angedrohte Rechtsfolge für eine Straftat (eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung). Das Strafrecht unterscheidet zunächst zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören insbesondere die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe und die Jugendstrafe. Bei den Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen handelt es sich insbesondere um das Fahrverbot.
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Strafmündigkeit
Wer strafmündig ist, kann für eine Straftat verantwortlich gemacht werden. Die Strafmündigkeit ist abhängig vom Alter und vom geistigen und sittlichen Entwicklungsstand. Bedingt strafmündig sind Täter ab 14 Jahren, mit Vollendung des 18. Lebensjahres setzt die volle Strafmündigkeit ein. Bei Tätern bis 21 Jahren ist zu prüfen, ob noch das Jugendstrafrecht oder schon das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist.
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Straßen- und Wegerecht
Dieses Rechtsgebiet umfasst die Regelungen zu öffentlichen Straßen und Wegen (z. B. Bundesfernstraßen, Landstraßen, Feld- und Waldwege). Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Bundesfernstraßengesetz sowie die Straßen- und Wegegesetze der Länder.
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Straßenverkehrsrecht
Die wichtigsten Bestimmungen zum Straßenverkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthalten. Sie regeln u. a. die Pflichten der Teilnehmer im Straßenverkehr, Verkehrszeichen und -regeln, die Zulassung von KFZ und die Vorschriften zur Fahrerlaubnis. Schwer wiegende Straftatbestände im Straßenverkehr wie etwa Trunkenheit am Steuer sind im Strafgesetzbuch geregelt.
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Streitschlichtung (außergerichtliche)
Zur außergerichtlichen Streitschlichtung zählen das Schiedsverfahren, die Mediation, das Schlichtungsverfahren und die Moderation.
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Streitwert
Ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstandes. Er ist maßgebend für die Zuständigkeit von Amts- oder Landgericht und für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
