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Rentenversicherungsrecht
s. Sozialversicherungsrecht
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Revision
Gehört zu den Rechtsmitteln, mit denen ein Gerichtsurteil angefochten werden kann. Dabei wird jedoch nur geprüft, ob rechtliche Fehler vorliegen im Gegensatz zur Berufung wird keine neue Tatsachenprüfung vorgenommen.
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Richterin/Richter
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Richter sind sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
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