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Mutterschutzrecht
Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, dass Arbeitnehmerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrgeburten zwölf Wochen) nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Eine Kündigung ist während der Schwangerschaft und vier Monate danach grundsätzlich unzulässig.
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