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Klage
Mit der Klage wendet sich jemand an das zuständige Gericht, um seine rechtlichen Interessen gegenüber dem Beklagten zu schützen. Klage kann als Leistungsklage (Verurteilung zu einer Leistung), Feststellungsklage (Feststellung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts) oder Gestaltungsklage (Klage auf Umgestaltung eines Rechtsverhältnisses) erhoben werden. Das Gericht entscheidet über die Klage im Regelfall durch ein Urteil.
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Kläger
Bezeichnet denjenigen, der bei Gericht Klage erhebt, d. h. seine rechtlichen Interessen durch das Gericht schützen lassen möchte.
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Kollektives Arbeitsrecht
Regelt die Rechten und Pflichten der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften). Es beschäftigt sich insbesondere mit dem Tarifvertragsrecht, dem Arbeitskampfrecht (Streiks) und dem innerbetrieblichen Mitbestimmungsrecht in Unternehmen.
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Kommunal- und Kommunalverfassungsrecht
Sammelbegriff für alle Rechtsvorschriften, die Gebietskörperschaften (Gemeindeverbände) betreffen. Es regelt u. a. die Organisation, Rechtsstellung, Aufgaben und Auflösung von Gemeinden.
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Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
s. Steuerrecht
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Kosten
Die Kosten des Rechtsstreites setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) und außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Die Kosten des Rechtsstreites trägt in der Regel die unterliegende Partei. Ausnahmen bestehen z. B. im Arztrecht in der ersten Instanz.
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Kostenrecht
Befasst sich mit den Kosten und Gebühren, die bei einem gerichtlichen Verfahren anfallen (Gerichtskosten, Gebühren für Rechtsanwälte und Notare).
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Krankenhausrecht
Sammelbegriff für Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Krankenhäusern regeln (z. B. Krankenhausplanung und -finanzierung).
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Krankenversicherungsrecht
s. Sozialversicherungsrecht
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Kreditversicherungsrecht
s. Versicherungsrecht
